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Aussetzung des Spiels wegen Gefahr

Liebe Clubmitglieder, liebe Golfsportfreunde,

bei einem Golfturnier im vergangenen Jahr in der Nähe von Köln wurde das Spiel wegen eines Gewitters unterbrochen. Als eine Frau, um ihr Getränk zu bezahlen, ihr Portemonnaie, aus dem vor dem Clubhaus abgestellten Bag, holen wollte, hat sie ein Blitz getroffen.

Beim BMW Turnier am 26.07.08 mussten wir die Veranstaltung wegen Gewitter und Blitzgefahr für einige Zeit unterbrechen. Einige haben gemurrt und gefordert die Unterbrechung früher aufzuheben, weil sie keine Gefahr mehr sahen, aber wir wollen und dürfen nicht die Gesundheit und das Leben der Teilnehmer aufs Spiel setzen.

Die Verfahrensweise einer Unterbrechung ist in folgender Regel festgelegt:

Golfregel 6-8 Spielunterbrechung; Wiederaufnahme des Spiels, dort heißt es unter b) Verfahren bei Aussetzung des Spiels durch Spielleitung:

"Hat die Spielleitung das Spiel ausgesetzt, so dürfen die Spieler eines Lochspiels bzw. einer Spielergruppe, die sich zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so dürfen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen oder das Spiel des Lochs fortsetzen, sofern dies ohne Verzögerung geschieht. Entscheiden sie sich für die Fortsetzung des Spiels an dem Loch, so dürfen sie das Spiel vor Beendigung des Lochs unterbrechen. In jeden Fall muss das Spiel nach Beendigung des Lochs unterbrochen werden. Die Spieler müssen das Spiel wieder aufnehmen, wenn die Spielleitung eine Wiederaufnahme des Spiels angeordnet hat."

Strafe für Verstoß gegen Regel 6-8b: Disqualifikation.

Diese Regel sieht aber auch vor, dass man sein Spiel sofort unterbrechen darf, wenn man persönlich eine Blitzgefahr sieht. Dabei ist es völlig egal, ob die Spielleitung das Spiel noch nicht unterbrochen oder die Wiederaufnahme angeordnet hat. In diesem Fall entscheidet jeder persönlich ob es ihm zu gefährlich erscheint.  Dieses hat weder Strafschläge noch andere Konsequenzen zur Folge.

Unter Regel 6-8, a, heißt es u.a.

"(I) er sieht Blitzgefahr als gegeben an;" d.h. in diesem Fall  kann er sein Spiel überall straflos unterbrechen. Schlechtes Wetter als solches ist kein triftiger Grund für Spielunterbrechung."

Ich bitte Euch alle, Gewitter keines Falls auf die leichte Schulter zu nehmen, immerhin beklagt man ca. 300 Blitzopfer jährlich auf Golfplätzen weltweit und wenn Ihr denkt, dass es für Euch persönlich zu gefährlich ist, sofort abbrechen!

In diesem Sinn,
Euer Spielführer
Peter Drasen

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