Sitemap | Feedback | Kontakt | Impressum 
Home

Geschäftsbedingungen Golf & More Huckingen GmbH & Co. KG

 


Rechte des Mitglieds
Das Mitglied ist, nach vorheriger Startzeitenreservierung, berechtigt, den Nord- oder Südplatz der Anlage während der offiziellen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Bei witterungsbedingter oder sonstiger zwingend erforderlicher (Teil-) Schließung des Golfplatzes (Neubepflanzung, Durchführung von Bauarbeiten, von landschaftsgärtnerischen Maßnahmen oder Wettspielen etc.) bestehen keine Ansprüche auf Minderung oder Rückzahlung der Beiträge. Das Mitglied verpflichtet sich den Golfregeln und der jeweiligen Platzordnung entsprechend zu verhalten. Das selbständige Spielen auf dem Golfplatz erfordert den Nachweis der Platzreife.

 

Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Der Monats- bzw. Jahresbeitrag ist im voraus, spätestens am 3. Werktag des jeweiligen Monats bzw. Jahres fällig. Gerät das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 2 Monate in Rückstand, so werden die Monatsbeiträge für die gesamte Dauer der Spielberechtigung sofort fällig; außerdem ist die Firma Golf & more Huckingen GmbH & Co. KG zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. Bei Mahnungen wird als pauschaler Kostenersatz ein Beitrag von € 10 erhoben. Die umseitigen Beiträge enthalten die zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersätze und werden bei einer gesetzlichen Änderung automatisch angepasst.

 

Anpassung der Beiträge
Die umseitigen Mitgliedsbeiträge enthalten die zur Zeit gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und werden bei einer gesetzlichen Änderung automatisch, gegebenenfalls unterjährig pro rata Monat bei Jahreszahlung mit entsprechender Nachbelastung angepasst. Die Golf & more Huckingen GmbH & Co. KG ist berechtigt jeweils zum 30. November eines Jahres die Höhe des Mitgliedsbeitrages zu überprüfen und gemäß billigem Ermessen (§ 315 BGB) zum folgenden 01. Januar zu erhöhen. Die Erhöhung gilt bei Jahreszahlung unterbeitragsjährig pro rata Monat mit entsprechender Nachbelastung zum Termin der nächsten Fälligkeit der Jahreszahlung. Die Beiträge werden jedoch für die ersten 4 Monate ab Eintritt in keinem Falle erhöht.

 

Studenten / Schüler / Auszubildende (bis zum vollendeten 28. Lebensjahr)
Hierfür gewähren wir einen Nachlass von € 10 auf den Monatsbeitrag, sowie € 100 auf den Jahresbeitrag. Das Mitglied ist verpflichtet, alle 12 Monate einen Nachweis für das jeweilige Ausbildungsverhältnis zu erbringen. Der Nachlass wird nur für dessen Dauer gewährt.

 

Beiträge Kinder / Jugendliche
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: Jahresgebühr im Voraus € 260.- / monatliche Zahlweise: € 25.- pro Monat
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Jahresgebühr im Voraus € 480.- / monatliche Zahlweise: € 44.- pro Monat

 

Haftung
Die Haftung für Sachschäden, die nicht auf groben Verschulden der Golf & more Huckingen GmbH & Co. KG beruhen, werden ausgeschlossen.

 

Gültigkeit der Anmeldung
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht ein. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der jeweils geltenden Platzregeln an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB bleibt unberührt.
 

TYPO3 Entwicklung und Hosting G.K.M.B. GmbH